AGB

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis

zwischen

Tierhalter/in

und

Tierpflegeberlin

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s)

 

www.tierpflegeberlin.de Martina Grabinsky - Tierbetreuung, Tierpflege und Auslaufservice, verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit Verantwortung und äußerster Sorgfalt zu erfüllen.

Tierpflegeberlin verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt von Inventar und Pflanzen zu achten und jedes anvertraute Tier liebevoll und fachgerecht zu behandeln, auf seinen Gesundheitszustand und das Allgemeinbefinden zu achten.

Der Halter ist verpflichtet, Tierpflegeberlin über alle Umstände aufzuklären, die die Betreuung des Tieres / der Tiere beeinflussen könnten, Krankheiten, Vorerkrankungen, Eigenarten, Futter- und Freßverhalten, Verhalten anderen Tiere und Menschen gegenüber, ect. Er stellt Medikamente, die verabreicht werden sollen, in ausreichender Menge zur Verfügung.

Desweiteren sollte der Impfpass für Katzen/Hunde sichtbar bereit liegen. Er hinterlässt für Notfälle die Adresse des behandelnden Tierarztes und trägt die Kosten für Tierarztrechnung, Medikamente, Fahrtkosten etc.

Wertsachen sind für den nötigen Versicherungsschutz während der Hausbetreuung vom Halter unter Verschluss zu halten. Für fehlende Wertsachen, wie auch Schäden in Ihrem Zuhause (Einbruch, Zutrittsrecht durch Dritte etc.) übernimmt Tierpflegeberlin keine Haftung.

Pflichten des "Tierhalters"

Der "Tierhalter" stellt die für die Betreuung der Tiere notwendigen Materialien wie Futter,

Medikamente, Einstreu etc. in ausreichender Menge zur Verfügung.

Ebenso sind, je nach Bedarf, Putzutensilien etc. vom "Tierhalter" zur Verfügung zu stellen.

Die Übergabe der Schlüssel für die zu betreuenden Objekte erfolgt persönlich, nach Vereinbarung.

Nachdem der "Tierhalter" sich nach seiner Rückkehr bei "Tierpflegeberlin" gemeldet hat, werden die Schlüssel zum vereinbarten Termin wieder zurückgegeben.
Der "Tierhalter" verpflichtet sich, für Notfälle seine Kontaktdaten zu hinterlassen und eine Kontaktperson vor Ort anzugeben, die im Notfall benachrichtigt werden soll.

Der "Tierhalter" stellt sicher, dass für alle Tiere ansteckende Krankheiten und Parasitenbefall mitzuteilen sind.

"Tierpflegeberlin " haftet nicht für vermisste Freigängerkatzen oder andere entlaufene Haustiere, solange die Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde. 

Haftung im Schadenfall

Die Tierpflegeberlin (inkl. allen Beteiligten) haftet dem Halter oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung der Tierpflegeberlin entstanden sind, sofern ausreichend instruiert wurde. Der/Die Tierhalter/in haftet für alle von seinem Tier zu Hause an Gegenständen, Menschen und Tieren verursachten Schäden, bzw. Verletzungen.

Die Tierpflegeberlin lehnt jede Haftung ab für das Entlaufen des Tieres, (was nicht passiert bei Katzenbetreuung im Haus) durch das Tier verursachte Unfälle, wie auch Unfälle, die dem Tier zustoßen, Trächtigkeit, sowie gesundheitliche Schäden.

Hundehalter müssen eine Tierhaftpflichtversicherung haben. -> Gültiger Nachweis

Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach

§ 833 (Tierhaltergefährdungshaftung).

Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.

"Tierpflegeberlin" haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus.

"Tierpflegeberlin" haftet auch nicht für verendete Pflanzen und Tiere,

es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten zurück zu führen.

Bei Gefahr für Hab und Gut ist "Tierpflegeberlin“ berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkerdnotdienste etc. einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Tierhalter zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.

Tierarzt / Notfall

Erkrankt ein Tier oder leidet es an einer Verletzung und die Tierpflegeberlin wird beauftragt zu behandeln, gibt der Tierhalter/in eine Einverständniserklärung das Tierpflegeberlin behandeln darf, jedoch keine Garantie für die Heilung übernehmen kann, evtl. bei schweren Verletzungen oder Erkrankungen  den Tier-Patienten weitergeben muss an einen Tierarzt/Tierärztin oder in eine Tierklinik, anfallende Kosten übernimmt Der/Die Tierhalter/in.

Sämtliche hierfür anfallenden Kosten (wie z.B. Die Behandlungskosten, Rezeptgebühren, Fahr- und Aufwandsspesen) gehen immer zu Lasten des Halters und werden in Rechnung gestellt. Stirbt ein Tier, wird es dem Tierarzt zur Aufbewahrung übergeben. Die entstandenen Kosten hat der Halter zu tragen.

 

Zahlungsbedingungen

In Bar wenn das Tier übergeben wird oder durch Banktransfer.

 

Annullationskosten für gebuchte Termine/Ferien

Bei Rückzug der Anmeldung sind folgende Beträge geschuldet:

 bei Rückzug bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn 15% der gebuchten Dienstleistung

 bei Rückzug bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn 25% der gebuchten Dienstleistung

 bei Rückzug bis 3 Tage vor Betreuungsbeginn 50% der gebuchten Dienstleistung

 

Der Tierhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass er die AGB's  gelesen hat und diese akzeptiert. Das Dokument wird von beiden Parteien unterschrieben. Jede Partei erhält im Anschluss ein vollständig unterzeichnetes Dokument.